Aktuelle Information
Mitgliederversammlung 22.06.2010
Auszug aus der Tagesordung:
TOP 4 - Abstimmung über Geschäftsplanmäßige Erklärung
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2008 hatte unter TOP 4 der Tagesordnung über die Zahlung des Gewinnzuschlags in Höhe von 20 % bis zum 31.12.2010 abgestimmt. Die Prüfung durch unsere Mathematikerin für das Geschäftsjahr 2009 gab keinen Anlass zur Änderung des Gewinnzuschlags.
Für die weitere Zeit der Gewährung eines Gewinnzuschlages musste jetzt erneut abgestimmt werden.
Die Mitgliederversammlung sollte folgender Geschäftsplanmäßigen Erklärung des Vorstandes, die nicht Eingang in die Satzung findet, zustimmen:
„Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.06.2010 wird bei allen in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 eintretenden Sterbefällen in den Tarifen 1 – 5 zusätzlich zur satzungsmäßigen Versicherungssumme ein Gewinnzuschlag von 20 % der Versicherungssumme, abgerundet auf volle 5 EUR gezahlt.“
Die Mitgliederversammlung beschloss einstimmig die Weiterzahlung des Gewinnzuschlags.
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