| Was kostet eigentlich ein Sterbefall und wer trägt die Kosten? |
Beerdigung, Grabstein, Sarg, Gebühren und Feierlichkeiten können heute schon im Durchschnitt mehr als 3.500,- € kosten. Für die Bestattung haben lt. Niedersächsischem Bestattungsgesetz in folgender Rangfolge zu sorgen: 1. Ehegatte 2. Kinder 3. Enkelkinder 4. Eltern 5. Großeltern 6. Geschwister |
| Wer wird versichert? |
Personen von 0 bis 85 Jahren ohne Gesundheitsprüfung.
Kinder bis zum 14. Geburtstag sind beitragsfrei mit 260,- € mitversichert, wenn sie uns gemeldet wurden. |
| Ich habe bereits eine Lebensversicherung. Benötige ich dann überhaupt noch eine Todesfallversicherung von der AVK? |
Ja, denn die sogenannte Lebensversicherung ist in der Regel eine "Erlebensversicherung", bei der die Versicherungssumme bereits zwischen dem ca. 50. und 65. Lebensjahr ausgezahlt und ausgegeben wird. Erfahrungsgemäß wird kein Betrag für die Bestattung zrückgelegt (Reise, Auto, Haus) |
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| Was leistet die AVK? |
Versicherungsummen von 720,- € bis 5.760,- € sind möglich. Im Versicherungsfall wird die Versicherungsleistung unter Berücksichtigung folgender Wartezeiten nach Vertragsabschluss fällig:
| 0 bis 50 Jahre |
- 1 Jahr |
| 51 bis 60 Jahre |
- 2 Jahre |
| 61 bis 85 Jahre |
- 3 Jahre | Bei Tarifen, die eine Unfallzusatzversicherung beinhalten, entfällt bei Unfalltod die Wartezeit. Die Tarifsumme wird bis zum 70. Geburtstag verdoppelt. Innerhalb der Wartezeit erfolgt die Erstattung der eingezahlten Beiträge. Die Versicherungssummen sind dynamisch. |
| Wie lange muss man Beiträge zahlen? |
| Max. 20 Jahre. Außerdem bleiben die mit Beginn der Versicherung abgeschlossenen Beiträge gleich. Bis zum 65. Geburtstag ist eine monatliche Beitragszahlung möglich. Ab einem Beginnalter von 61 Jahren steht alternativ die Zahlung eines Einmalbetrages zur Verfügung. |
| Wie werde ich Mitglied bei der AVK? |
| Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Punkt Antrag. |
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